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Av. San Marcos 31B
15820 Santiago de Compostela
Spain

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


allgemeine-geschaeftsbedingungen

International B2B – Electronic Components Distribution

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) regeln alle Geschaeftsbeziehungen zwischen ARTRONIK COMPONENTS SL (nachfolgend „Verkaeufer“) und seinen gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kaeufer“). Das Koenigliche Gesetzesdekret 1/2007 zum Verbraucherschutz findet aufgrund des streng gewerblichen (B2B) Charakters der Vertragsbeziehung keine Anwendung.

1.  Anwendungsbereich

Diese AVB gelten fuer alle Bestellungen von elektronischen Bauteilen und damit verbundenen Dienstleistungen beim Verkaeufer, unabhaengig vom Bestimmungsland, sofern keine besondere schriftliche und von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung sie ausdruecklich abwaendert.

Etwaige allgemeine oder besondere Geschaeftsbedingungen des Kaeufers, die diesen AVB widersprechen, sind unwirksam, sofern der Verkaeufer ihnen nicht ausdruecklich schriftlich zugestimmt hat. Die Aufgabe einer Bestellung gilt als vollstaendige und vorbehaltlose Annahme dieser AVB.

Diese AVB sind auf Spanisch, Englisch, Franzoesisch und Deutsch verfuegbar. Bei Abweichungen zwischen den Versionen gilt die spanische Fassung als rechtsverbindlich.

Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG): Die Parteien schliessen die Anwendung desUN-Uebereinkommens ueber Vertraege ueber den internationalen Warenkauf(Wien, 11. April 1980) ausdruecklich aus. Die Vertragsbeziehung unterliegtausschliesslich spanischem Recht gemaess Ziffer 14 dieser AVB.

2.  Angebote und Bestellungen

2.1  Gueltigkeit von Angeboten

Angebote des Verkaefers sind ab ihrem Ausstellungsdatum 30 Kalendertage gueltig, sofern nicht ausdruecklich anders angegeben, und haengen von der Lagerverfuegbarkeit zum Zeitpunkt der Auftragsbestaetigung ab. Auf der Website veroeffentlichte Richtpreise stellen kein verbindliches Angebot dar.

2.2  Vertragsabschluss

Bestellungen werden per E-Mail an sales@ar-tronik.com oder ueber vereinbarte EDI-Kanaele aufgegeben. Eine Bestellung ist erst verbindlich, wenn der Verkaeufer eine schriftliche Auftragsbestaetigung (per E-Mail oder ueber das Erplain-System) ausstellt. Der Verkaeufer behaelt sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gruenden abzulehnen.

2.3  Aenderung oder Stornierung von Bestellungen

Der Kaeufer kann Aenderungen oder Stornierungen nur verlangen, bevor der Verkaeufer mit der logistischen Bearbeitung der Bestellung begonnen hat. Akzeptierte Stornierungen koennen eine Bearbeitungsgebuehr von bis zu 15 % des Wertes der stornierten Bestellung sowie Wiedereinlagerungskosten fuer speziell beschaffte Waren nach sich ziehen.

3.  Preise

3.1  Preisbildung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestaetigung gueltigen Preise, angegeben in Euro (EUR), zuzueglich der anwendbaren Mehrwertsteuer oder vergleichbarer Steuern, zu EXW-Bedingungen (Ab Werk) Lager des Verkaefers in Santiago de Compostela (Spanien), gemaess Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer.

3.2  Zusaetzliche Kosten

Transport-, Versicherungs-, Sonderverpackungs-, Zollabwicklungs-, Export-/Importgebuehren und alle sonstigen mit der Lieferung verbundenen Kosten gehen ausschliesslich zu Lasten des Kaeufers, da die Lieferbedingung EXW gilt. Diese Kosten koennen im Angebot informationshalber aufgefuehrt werden.

3.3  Preisanpassung

Der Verkaeufer kann seine Preise jederzeit mit einer Vorabanzeige von 15 Tagen aktualisieren. Bereits bestaete Bestellungen sind vor jeder nachtraeglichen Preisaenderung geschuetzt.

4.  Zahlungsbedingungen

4.1  Zahlungsmodalitaeten

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Nettotagen ab Rechnungsdatum per Bankueberweisung (SEPA oder international) auf das auf der Rechnung angegebene Konto. Gemaess Artikel 4 des Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember darf die Zahlungsfrist zwischen Unternehmen in keinem Fall 60 Kalendertage ab dem Liefer- oder Abnahmetag der Waren oder Dienstleistungen ueberschreiten, auch wenn die Parteien eine laengere Frist vereinbaren.

4.2  Handelskredit

Der Verkaeufer kann vorbehaltlich der Genehmigung durch seinen Kreditversicherer einen Handelskredit von 30 Nettotagen gewaehren. Der Verkaeufer behaelt sich das Recht vor, dieses Limit jederzeit mit vorheriger Mitteilung an den Kaeufer zu ueberpruefen oder zu widerrufen. Bestellungen, die das genehmigte Limit ueberschreiten oder vor der Kreditversicherungsgenehmigung aufgegeben werden, sind per Vorauszahlung oder Bankbuergschaft zu begleichen.

4.3  Zahlungsverzug und Verzugszinsen

Bei Nichtzahlung zum Faelligkeitsdatum entstehen automatisch und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen zum Referenzzinssatz der Europaeischen Zentralbank zuzueglich 8 Prozentpunkte gemaess Artikel 7 des Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember zur Bekaempfung von Zahlungsverzoegerungen im Handelsverkehr. Darueber hinaus hat der Kaeufer eine Pauschalentschaedigung von mindestens 40 EUR fuer Beitreibungskosten zu zahlen (Art. 8 Gesetz 3/2004), unbeschadet der Geltendmachung weiterer nachgewiesener Schaeden.

4.4  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung des vereinbarten Preises einschliesslich Zinsen und Nebenkosten Eigentum des Verkaefers gemaess dem Gesetz 28/1998 ueber Ratenkauf beweglicher Sachen. Der Kaeufer verpflichtet sich, dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren physisch zu kennzeichnen, ueber sie (Verkauf, Verpfaendung, Umwandlung) bis zur vollstaendigen Zahlung nicht zu verfuegen und jeden Dritten, der Rechte daran haben koennte, hierueber zu informieren.

5.  Lieferung

5.1  Lieferbedingungen – EXW

Die Lieferung erfolgt zu EXW-Bedingungen (Ab Werk) Incoterms® 2020 im Lager des Verkaefers in Santiago de Compostela (Spanien). Gefahr und Kosten gehen auf den Kaeufer ueber, sobald die Waren in diesem Lager zu seiner Verfuegung gestellt werden. Der Kaeufer ist fuer die Organisation des Transports, der Versicherung und der Exportzollabfertigung aus Spanien verantwortlich.

5.2  Lieferfristen

Die in Angebot oder Auftragsbestaetigung genannten Lieferfristen sind Schaetzwerte und nicht vertraglich verbindlich, sofern kein fester Liefertermin ausdruecklich vereinbart wurde. Der Verkaeufer haftet nicht fuer Verzoegerungen aufgrund von Umstaenden ausserhalb seiner Kontrolle (hoehere Gewalt, Halbleitermangel, Verzoegerungen des Herstellers, Zollprobleme usw.).

5.3  Teillieferungen

Der Verkaeufer kann Teillieferungen vornehmen und fuer jede Lieferung eine separate Rechnung ausstellen. Die Annahme einer Teillieferung stellt keine Novation der urspruenglichen Bestellung dar.

5.4  Pruefung am Abholort

Der Kaeufer oder sein Transportunternehmen muss Zustand und Menge der Waren vor ihrer Abholung aus dem Lager des Verkaefers pruefen. Nach der Abholung sind Reklamationen wegen sichtbarer Schaeden oder Mengenabweichungen innerhalb von 48 Geschaftsstunden schriftlich an den Verkaeufer zu richten, andernfalls erlischt das Recht auf Reklamation fuer diese Punkte.

6.  Gewaehrleistung

6.1  Konformitaetsgewaehrleistung

Der Verkaeufer gewaehrleistet, dass die gelieferten Produkte den in der Auftragsbestaetigung vereinbarten Spezifikationen und Referenzen entsprechen. Die anwendbare kommerzielle Gewaehrleistungsdauer betraegt 12 Monate ab Lieferdatum, sofern der Hersteller keine laengere Frist gewaehrt, in welchem Fall die Herstellerfrist gilt.

6.2  Reklamationsverfahren

Jede Reklamation wegen versteckter Maengel muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels und in jedem Fall innerhalb der anwendbaren Gewaehrleistungsfrist schriftlich an sales@ar-tronik.com gerichtet werden. Der Verkaeufer wird nach seiner Wahl die Reparatur, den Ersatz oder die Rueckerstattung des entsprechenden Betrags vornehmen.

6.3  Gewaehrleistungsausschluesse

Die Gewaehrleistung deckt nicht ab: Schaeden durch unsachgemaesse Installation oder Fehlgebrauch; Modifikationen oder Reparaturen ohne schriftliche Genehmigung des Verkaefers; normalen Verschleiss; Lagerung unter ungeeigneten Bedingungen; Schaeden durch Ueberspannung, uebermassige Feuchtigkeit, elektrostatische Entladung (ESD) oder andere externe Ursachen.

6.4  Haftungsbeschraenkung

Die Gesamthaftung des Verkaefers fuer jegliche Ansprueche darf den netto in Rechnung gestellten Preis der Bestellung, aus der der Anspruch entstanden ist, nicht ueberschreiten. Der Verkaeufer haftet in keinem Fall fuer entgangenen Gewinn, mittelbare Schaden, Folgeschaeden, Produktionsausfaelle, Datenverluste oder Reputationsschaeden des Kaeufers. Diese Haftungsbeschraenkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit des Verkaefers gemaess Artikel 1102 des spanischen Buergerlichen Gesetzbuchs.

7.  Retouren – RMA-Verfahren

Jede Warenruecksendung muss vom Verkaeufer durch Ausstellung einer Return Merchandise Authorization (RMA)-Nummer vorab genehmigt werden. Der Kaeufer wendet sich dazu an sales@ar-tronik.com und gibt Bestellnummer, Bauteilreferenz, Menge und Ruecksendegrund an.

Zurueckgesandte Produkte muessen: (i) in der original versiegelten Verpackung, unbenutzt, unveraendert und nicht neu programmiert sein; (ii) die RMA-Nummer auf der Aussenseite der Verpackung tragen; (iii) frachtfrei an das Lager des Verkaefers gesandt werden, es sei denn, die Retoure ist auf einen Fehler des Verkaefers zurueckzufuehren.

Retouren von speziell bestellten Bauteilen (Sonderbestellung / nicht lagerhaltig) werden nicht akzeptiert, es sei denn, es liegt ein nachgewiesener Konformitaetsmangel gemaess Ziffer 6.2 oder ein versteckter Mangel im Sinne von Artikel 342 des spanischen Handelsgesetzbuchs vor.

8.  Einhaltung der Exportkontrollvorschriften

Der Kaeufer erkennt an, dass bestimmte vom Verkaeufer vertriebene elektronische Bauteile den Exportkontrollvorschriften unterliegen koennen, insbesondere der Verordnung (EU) 2021/821 des Europaeischen Parlaments und des Rates ueber eine Unionskontrolle der Ausfuhr von Gutern mit doppeltem Verwendungszweck sowie gegebenenfalls den US-amerikanischen EAR/ECCN-Vorschriften.

Der Kaeufer erklaert und gewaehrleistet ausdruecklich, dass er:

  • die gekauften Produkte nicht fuer Zwecke, Endbestimmungen oder Endnutzer verwenden wird, die nach den Exportkontrollvorschriften der EU, Spaniens, der USA (EAR/ECCN) oder eines anderen anwendbaren Landes verboten sind.
  • auf eigene Kosten alle erforderlichen Export-, Import- und Reexportgenehmigungen einholt, je nach Endbestimmung der Waren.
  • den Verkaeufer unverzueglich ueber jede Aenderung des Bestimmungsorts oder Endnutzers der gekauften Produkte informiert, die die Lizenzbedingungen oder geltende Beschraenkungen betreffen koennte.
  • angemessene Transaktionsaufzeichnungen fuehrt, die die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften fuer einen Mindestzeitraum von 5 Jahren belegen, gemaess Artikel 26 der Verordnung (EU) 2021/821.

Bei Verstoss gegen diese Pflichten ist der Verkaeufer berechtigt, den Vertrag sofort zu kuendigen und Schadensersatz zu fordern. Der Kaeufer stellt den Verkaeufer von jeglichen Sanktionen, Bussgeldern oder Haftungsanspruechen frei, die aus einem Verstoss des Kaeufers gegen die Exportkontrollvorschriften entstehen.

9.  Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle Daten, Geschaeftsbedingungen (Preise, Rabatte, Fristen), nicht oeffentliche technische Spezifikationen und strategische Informationen, die im Rahmen der Geschaeftsbeziehung ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht 3 Jahre nach Beendigung der Beziehung fort, es sei denn, die Informationen werden ohne Verschulden einer der Parteien oeffentlich bekannt.

10.  Datenschutz

Personenbezogene Daten der Vertreter und Kontaktpersonen des Kaeufers werden von ARTRONIK COMPONENTS SL als Verantwortlichem zur Verwaltung der Geschaeftsbeziehung verarbeitet, gemaess der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Organgesetz 3/2018 (LOPDGDD). Vollstaendige Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklaerung unter www.ar-tronik.com.

11.  Hoehere Gewalt

Keine der Parteien haftet gegenueber der anderen fuer die Nichterfuellung ihrer Pflichten, wenn diese Nichterfuellung die unmittelbare Folge eines Ereignisses hoeherer Gewalt ist, d. h. eines fuer die betroffene Partei unvorhersehbaren, unabwendbaren und ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegenden Ereignisses, einschliesslich, aber nicht beschraenkt auf: Naturkatastrophen, Pandemien oder Gesundheitskrisen, die von zustaendigen Behoerden ausgerufen wurden, Kriegs- oder Terrorhandlungen, allgemeine Streiks, staatliche Beschraenkungen, weit verbreiteter Halbleitermangel oder globale Lieferkettenunterbrechungen.

Die betroffene Partei muss die andere innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Bekanntwerden des Ereignisses schriftlich benachrichtigen und dabei Art, geschaetzte Dauer und voraussichtliche Auswirkungen angeben. Dauert das Ereignis hoeherer Gewalt laenger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag ohne Vertragsstrafe durch schriftliche Mitteilung kuendigen.

12.  Teilnichtigkeit und Salvatorische Klausel

Wird eine Bestimmung dieser AVB fuer nichtig oder unwirksam erklaert, beruehrt dies nicht die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen, die unveraendert in Kraft bleiben. In diesem Fall werden die Parteien in gutem Glauben eine Ersatzbestimmung aushandeln, die die urspruengliche wirtschaftliche Absicht so weit wie moeglich widerspiegelt.

13.  Aussergerichtliche Streitbeilegung

Vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens verpflichten sich die Parteien, jeden Streit aus diesen AVB durch direkte Verhandlung in gutem Glauben innerhalb von 30 Kalendertagen ab der schriftlichen Mitteilung des Streits durch eine der Parteien beizulegen.

14.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AVB unterliegen vollstaendig dem spanischen Recht, insbesondere dem Buergerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch, dem Gesetz 3/2004 zur Bekaempfung von Zahlungsverzoegerungen, den Incoterms® 2020 der IHK (hinsichtlich der Lieferung) und den EU-Exportkontrollvorschriften. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG / Wien 1980) ist ausdruecklich ausgeschlossen.

Fuer die Beilegung von Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich geloest werden koennen, unterwerfen sich die Parteien unter ausdruecklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand der ausschliesslichen Zustaendigkeit der Gerichte von Santiago de Compostela (Spanien).

15.  Schlussbestimmungen

Diese AVB ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen zum gleichen Gegenstand. Kein Verzicht auf ein Recht aus diesen AVB ist wirksam, sofern er nicht schriftlich erfolgt und vom bevollmaechtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet ist.

Version2.1
Inkrafttreten22. Juni 2026
Rechtsverbindliche SpracheSpanisch (englische, franzoesische und deutsche Fassungen sind informative Uebersetzungen)
VerkaeuferARTRONIK COMPONENTS SL – B72398084
Adresse des VerkaefersAvenida de San Marcos, 31B, 15820 Santiago de Compostela (A Coruña), Spanien
Kaufmaennischer Kontaktsales@ar-tronik.com  |  +34 600 850 800